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   BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79   

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https://dejure.org/1980,7187
BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79 (https://dejure.org/1980,7187)
BSG, Entscheidung vom 23.09.1980 - 12 RK 69/79 (https://dejure.org/1980,7187)
BSG, Entscheidung vom 23. September 1980 - 12 RK 69/79 (https://dejure.org/1980,7187)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsfrist - Ablauf der Antragsfrist - Nachentrichtungsantrag - Konkretisierungsverfahren - Beitragsklasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 235
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 12/79

    Nachentrichtung - Antragsfrist - Angestelltenversicherungsbeitrag

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79
    Auch eine sachgemäße Beratung der Antragsteller durch den Versicherungsträger über die für sie jeweils zweckmäßigste Wahl der Beitragsklassen (vgl dazu das Urteil des Senats vom 22. Februar 1980, 12 RK 12/79) wäre schwieriger geworden; denn der Versicherungsträger hätte die Antragsteller zusätzlich darauf hinweisen müssen, daß für die Beitragsnachentrichtung je nachdem, ob die Beiträge im Jahr 1975 oder 1976 entrichtet wurden, verschiedene Beitragsklassen galten.

    Es genügt vielmehr, daß bis zu dem Stichtag "dem Grunde nach" ein Nachentrichtungsantrag gestellt war; dessen Konkretisierung konnte auch noch nachträg- lich im anschließenden Verwaltungsverfahren, ggf nach Beratung des Antragstellers durch den Versicherungsträger, erfolgen (vgl das Urteil des Senats vom 22. Februar 1980, 12 RK 12/79).

  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 54/76

    Nachentrichtung von Beiträgen - Zeitraum

    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79
    Auf diese blieb ihre - zwar zeitlich über den Stichtag hinaus erweiterte, dadurch jedoch nicht inhaltlich veränderte - Konkretisierungsbefugnis beschränkt, Dem steht auch das Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 1978 - 12 RK 54/76 (SozR 5750 Art. 2 5 51a -.
  • Drs-Bund, 05.09.1966 - BT-Drs V/896
    Auszug aus BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79
    Wären nach diesen Beitragssatzerhöhungen auch in der Folgezeit die alten Beitragsklassen mit den früheren Beitragssätzen wählbar geblieben, so hätte dies wegen der Vielzahl der von der Post bereitzuhaltenden Beitragsmarken leicht zu Verwirrungen führen können; dem sollte durch die genannte Vorschrift vorgebeugt werden(vgl die Begründung für die Vorschrift in BT-Drucks V/896, S. 7 f, und BT-Drucks zu V/2341, S. 8).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 80/79
    Konkretisierung höchstens eine Beitragsklasse gewählt werden konnte, die bei einer Konkretisierung bis Ende 1975 zur Verfügung gestanden hatte (vgl Urteil des Senats vom 25. September 1980, 12 RK 69/79).

    Für das Nachentrichtungsrecht nach Art. 2.5 49a Abs. 2 AnVNG hat dies der Senat bereits entschieden (Urteil vom 23. September 1980 - 12 RK 69/79 -)° Für 5 10a wcsvc kann nichts anderes gelten.

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 27/79
    Wie der Senat durch Urteil vom selben Tage entschieden hat (12 RK 69/79), sind für die Nachentrichtung von Beiträgen, wenn sie nach dem 51. Dezember 1975 erfolgt, die Beitragsklassen des Jahres 1975 zugrunde zu legen.
  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 14/81
    vom 25. September 1980 - 12 RK 69/79 SozR 5750 Art. 2 5 51a Nr. 44 - und vom 29. Januar 1981 - 12 RK 80/79 -).
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